K.U.M. e.V.  
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Donnerstag, 9. Februar 2012
 
 
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Vereinsordnung
für den Verein Kooperationsverbund
unabhängiger Messdienstunternehmen e.V. (K.U.M.)
Stand: 21.04.2010

Inhalt:
1. Geschäftsstelle
2. Aufnahmeverfahren
3. Aufwendungsersatz
4. Beitragsordnung
5. Bestandsaufstellung

§ 1 Geschäftsstelle

Der Verein betreibt eine Geschäftsstelle unabhängig vom Sitz des Vereins. Die
Geschäftsstelle befindet sich in Leipzig.

§ 2 Aufnahmeverfahren

1. Der schriftliche Antrag zur Aufnahme in den Verein als Mitglied muss die
genaue Bezeichnung des Mitgliedsunternehmens enthalten.
2. Dem Mitgliedsantrag ist eine Liste der Gesellschafter, ein Registerauszug des
Registergerichts und / oder eine Gewerbeanmeldung beizufügen.
3. Vor der Beschlussfassung des Vorstandes über den Mitgliedsantrag gemäß
§ 4 der Vereinssatzung werden alle Mitglieder über den Antrag informiert und
diesen die Möglichkeit zur Stellungnahme zum Antrag binnen zwei Wochen
eingeräumt.
4. Für die Bearbeitung des Aufnahmeantrags durch den Vorstand wird eine
Aufnahmegebühr in Höhe von 250,00 € erhoben.
5. Jedes Mitglied hat bei Änderungen seiner Gesellschafter, innerhalb eines
Monats, den Vorstand über die neue Gesellschafterstruktur zu informieren.

§ 3 Aufwendungsersatz

1. Der Ersatz von Aufwendungen von Vorständen und Arbeitskreismitgliedern
gemäß der Satzung erfolgt auf schriftlichen Antrag unter Vorlage
entsprechender Belege.
2. Anreisen werden mit 0,30 €/km erstattet.
Notwendige Übernachtungen werden bis zu 80,00 € pro Übernachtung
erstattet.
3. Der Antrag ist beim Vorstand einzureichen. Erstattungen erfolgen nach
Prüfung durch den Kassenwart.

§ 4 Beitragsordnung

1. Der Jahresbeitrag beträgt 650,00 €.
2. Fördermitglieder zahlen den Jahresbeitrag.
3. Ehrenmitglieder sind beitragsfrei.
4. Die Mitgliedsbeiträge sind zum 20.01. eines jeden Jahres fällig. Für die
Begleichung des Beitrages und auch aller anderen Zahlungsforderungen des
Vereins gilt:
Den Mitgliedern bleibt es überlassen, ob sie dem Verein
Einzugsermächtigungen erteilen oder den Betrag per Überweisung entrichten.
Barzahlungen sind ausgeschlossen.
Bei erteilten Einzugsermächtigungen müssen dem Kassenwart
Kontoänderungen unverzüglich angezeigt werden. Bei Nichteinhaltung des
Zahlungszieles wird ein Bearbeitungsentgelt von 20,00 € sofort fällig. Nach
erfolgloser Mahnung wird ein gerichtliches Mahnverfahren durch den
Vorstand eingeleitet.

§ 5 Bestandsaufstellung

Damit der Vorstand in Zukunft besser die Belange und Anforderungen der
Mitglieder organisieren und der Verein in der Außendarstellung gegenüber
anderen Verbänden und Institutionen argumentieren kann, sind von den
Mitgliedern jährlich zum 30.6. des laufenden Jahres mit dem Stand vom 31.12.
des Vorjahres folgende Leistungsdaten:
- Mitarbeiterzahlen
- Liegenschaften
- Nutzeinheiten (Wohneinheiten, Gewerbe)
- Messgeräte allgemein (HKVV, HKVE, WMZ, KWZ, WWZ)
- Abrechnungsprogramm
abzugeben.
Die Übergabe der Bestandsaufstellung erfolgt an einen Rechtsanwalt /
Treuhänder, der diese in anonymisierter Form zur Verfügung stellt. Hierzu
wird eine separate Vereinbarung getroffen / abgeschlossen.

 
 
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