Musterverträge

Messdienste erbringen ihre Leistungen auf der Basis von Verträge mit Ihren Kunden. Rechtliche abgesicherte Verträge für Abrechnungsdienstleistungen, Wartung oder Miete von Erfassungsgeräten sind die Grundlage für teilweise umfangreiche Investitionen in Gerättechnik und die Funkinfrastruktur.

In zusammenarbeit mit der Arbeitsgemeinschaft AGB des KUM hat die Kanzlei Strunz – Alter Rechtsanwälte PartG mbB ein Vertragspaket für Messdienste entwickelt und bietet dieses auch anderen messdiensten im Rahmen eines Lizenzabonnements an.

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