Die Bundesregierung hat am 05.09.2025 den Evaluierungsbericht und einen eigenen Ergebnisbericht zur Evaluation der Heizkostenverordnung nach § 5 Abs. 8 HeizkV veröffentlicht.

Wie anhand des gesetzlichen Auftrags zu erwarten war, beschäftigt sich die Evaluierung nicht mit den Auswirkungen der unterjährigen Verbrauchsinformationen (uVI). Die Evaluierung bezieht sich allein auf die Ausstattung mit fernablesbaren Erfassungsgeräten und den damit verbundenen Kostenentwicklungen sowie mit den Effekten der vorgeschriebenen Interoperabilität auf die beabsichtigte Marktöffnung.

Ohne die Ergebnisse bereits hier zu bewerten, fällt ins Auge, dass im Rahmen der Evaluierung und insbesondere der dazu geführten Interviews eine unausgewogene Auswahl der Interviewpartner festgestellt werden muss. Als Messdienstunternehmen wurden vier Unternehmen interviewt, die vom Bundeskartellamt in der Sektoruntersuchung Submetering von 2017 dem marktbeherrschenden Oligopol zugeordnet wurden. Weitere als Messdienstunternehmen befragte zwei Interviewpartner bieten selbst keine Heizkostenabrechnung an, sondern sind als Mieterstromanbieter bzw. im Bereich der Erfassung von Gebäudedaten tätig. Unabhängige Messdienste wurde im Rahmen der Interviewphase nicht berücksichtigt.

Auch bei den für die Interviews ausgewählten Geräteherstellern fällt auf, dass die einschlägigen Hersteller von Geräten für das Submetering nicht interviewt wurden. Stattdessen bezog sich die Interviewphase mit Geräteherstellern wohl ausschließlich auf den Bereich der Anbindung an ein Smartmeter-Gateway.

Im Wissen dieser methodischen Problemstellung sind nunmehr die Ergebnisse auszuwerten. Der Vorstand des Kooperationsverbunds unabhängiger Messdienstunternehmen e.V. wird dazu nach der Diskussion im Rahmen der diesjährigen Herbsttagung (30.09. und 01.10. in Hamburg) ein Statement veröffentlichen.