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Energieeffizienzrichtlinie mit Vorgaben für das Submetering

 

Energieeffizienzrichtlinie mit Vorgaben für das Submetering

Bereits zum Jahresende 2018 hat das EU-Parlament die Änderung der Energieeffizienzrichtlinie beschlossen. Wesentlich ist darin die Vorgabe, dass Zähler und Heizkostenverteiler ab dem 25.10.2020 fernablesbar sein müssen. Bereits installierte Zähler müssen bis zum 01.01.2027 mit einer Fernablesefunktion nachgerüstet oder durch fernablesbare Geräte ersetzt werden.

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