Energieeffizienzrichtlinie mit Vorgaben für das Submetering
Bereits zum Jahresende 2018 hat das EU-Parlament die Änderung der Energieeffizienzrichtlinie beschlossen. Wesentlich ist darin die Vorgabe, dass Zähler und Heizkostenverteiler ab dem 25.10.2020 fernablesbar sein müssen. Bereits installierte Zähler müssen bis zum 01.01.2027 mit einer Fernablesefunktion nachgerüstet oder durch fernablesbare Geräte ersetzt werden.
Ab 25.10.2020 sollen Verbrauchsinformationen von fernablesbaren Zählern oder Heizkostenverteilern zweimal pro Jahr zur Verfügung gestellt werden. Soweit eine elektronische Übermittlung mit dem Endnutzer vereinbart ist, sollen die Verbrauchsinformationen mindestens vierteljährlich übertragen werden. Ab dem 01.01.2022 sollen bei fernablesbaren Zählern und Heizkostenverteilern die Verbrauchsinformationen mindestens monatlich bereitgestellt werden. Die notwendigen Rechts- und Verwaltungsvorschriften für die Umsetzung der Richtlinie in nationales Recht sind durch die Mitgliedstaaten bis zum 25.10.2020 zu erlassen. Die Umsetzung dieser europarechtlichen Vorgaben in der Heizkostenverordnung wird daher die Diskussion im Jahr 2020 bestimmen.
Im Zusammenhang mit der Energieeffizienzrichtlinie der EU steht auch der Gesetzentwurf der Bundesregierung zum Gebäudeenergiegesetz vom 22.01.2019, wobei dieser sich noch auf die Fassung der Richtlinie von 2012 bezieht. Im Gebäudeenergiegesetz (GEG) werden die derzeitigen Regelungen des Erneuerbare-Energien-Wärmegesetzes (EEWärmeG), des Energieeinsparungsgesetzes (EnEG) und der Energieeinsparverordnung (EnEV) zusammengefasst. Für die Messdienste ist dabei die Änderung der Regelungen zur Erstellung der Energieausweise am bedeutsamsten. Wesentlich ist dabei, dass zwar weiterhin auch Verbrauchsausweise erstellt werden können, jedoch an die Modernisierungsempfehlungen erhöhte Anforderungen gestellt werden, die zu einer umfassenderen Beschäftigung mit den baulichen Voraussetzungen des konkreten Gebäudes führen.
Im Rahmen der Mitgliederversammlung im Frühjahr 2019 hat der Vorstand eine Arbeitsgruppe zur Umsetzung der Energie-Effizienzrichtline der EU mit der Erarbeitung einer Stellungnahme und der Prüfung von technischen Umsetzungmöglichkeiten beauftragt.
Die Arbeitsgruppe hatte bereits im August 2019 einen Besprechungtermin im